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Die gemäß dieser Verordnung für die Einreichung von Vorschlägen für Modalitäten oder Methoden oder für deren Änderungen zuständigen ÜNB konsultieren die Interessenträger, einschließlich der relevanten Behörden jedes Mitgliedstaats, über einen Zeitraum von mindestens einem Monat zu den Entwürfen von Vorschlägen für Modalitäten oder Methoden und andere Durchführungsmaßnahmen.
Die für die Vorschläge für Modalitäten oder Methoden zuständigen ÜNB berücksichtigen die aus den Konsultationen gemäß den Absätzen 2 bis 5 hervorgegangenen Stellungnahmen der Interessenträger in angemessener Weise, bevor sie der Regulierungsbehörde ihre Vorschläge zur Genehmigung vorlegen. In allen Fällen ist zusammen mit dem Vorschlag eine fundierte Begründung vorzulegen, weshalb die aus der Konsultation hervorgegangenen Stellungnahmen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wurden, die rechtzeitig — vor oder gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Vorschlags für Modalitäten oder Methoden — zu veröffentlichen ist.
Abweichend von Artikel 11 Absatz 3 können die Mitgliedstaaten eine öffentliche Konsultation mit den Sozialpartnern, regionalen Behörden, zivilgesellschaftlichen…
Die gemäß dieser Verordnung für die Einreichung von Vorschlägen für Modalitäten oder Methoden oder für deren Änderungen zuständigen ÜNB konsultieren die…
Die relevanten ÜNB konsultieren die einzelnen Interessengruppen, einschließlich der zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats, zu Vorschlägen, die gemäß Artikel…
Die ÜNB, die gemäß dieser Verordnung für die Einreichung von Vorschlägen für Modalitäten oder Methoden oder Änderungen daran zuständig sind, konsultieren die…
Die ÜNB und NEMOs, die gemäß dieser Verordnung für die Einreichung von Vorschlägen für Modalitäten oder Methoden oder Änderungen daran zuständig sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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