Erwägungsgrund 11 32017R1485
Die betriebs- und fahrplanbezogenen Verfahren, die erforderlich sind, um mögliche Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Sicherheit in Echtzeit vorab zu erkennen und die entsprechenden Entlastungsmaßnahmen zu entwickeln, setzen einen rechtzeitigen und angemessenen Datenaustausch voraus. Dieser Austausch sollte nicht durch Barrieren zwischen den einzelnen Beteiligten erschwert werden.