Erwägungsgrund 2 32016R2030
Der Rahmen für die Ausführung der Haushaltsmittel für die Mitglieder des Überwachungsausschusses sollte so beschaffen sein, dass jeder Anschein eines etwaigen Eingriffs des Amtes in die Wahrnehmung von deren Aufgaben vermieden wird. Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sollte dahin gehend angepasst werden, einen solchen Rahmen vorzusehen, wobei die gleiche Transparenz der Mittel für die Tätigkeit des Überwachungsausschusses wie vorher gewährleistet sein sollte.