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Vom internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, mit denen nur begrenzte pflanzengesundheitlich relevante Erfahrungen gesammelt wurden, kann potenziell ein nicht hinnehmbares Risiko der Ansiedlung von Quarantäneschädlingen ausgehen, die noch nicht in der Liste der Unionsquarantäneschädlinge aufgeführt sind und für die keine Maßnahmen auf Grundlage dieser Verordnung festgelegt wurden. Damit schnelle und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung dieser neu festgestellten oder vermuteten Schädlingsrisiken im Zusammenhang mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen ergriffen werden können, die keinen dauerhaften Anforderungen oder Verboten unterliegen, jedoch für solche dauerhaften Maßnahmen infrage kommen könnten, sollte die Kommission die Möglichkeit haben, entsprechend dem Vorsorgeprinzip befristete Maßnahmen zu erlassen und unter Berücksichtigung objektiver und festgelegter Elemente diese Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände zu bestimmen.
Ist ein Mitgliedstaat der Ansicht, dass das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen aus bestimmten Drittländern oder bestimmten…
Von den betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen gehen voraussichtlich neu festgestellte Schädlingsrisiken aus, die nicht…
Damit schnelle und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen durchgeführt werden, die zwar keine Unionsquarantäneschädlinge sind, aber nach Auffassung…
Zusätzlich zu den Maßnahmen für das Management des nicht hinnehmbaren Risikos von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen sollten in dieser…
Von bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen geht aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass sie Unionsquarantäneschädlingen als Wirt…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Auflistung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.