Erwägungsgrund 52 32016R2031
Der Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM15) sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz mit einer bestimmten Markierung zu versehen ist, die von amtlich ermächtigten und überwachten Unternehmern angebracht wird. In dieser Verordnung sollten die Anforderungen in Bezug auf die Behandlung, Markierung und Reparatur von Verpackungsmaterial aus Holz entsprechend diesem Standard festgelegt werden. Ferner sollten in dieser Verordnung Vorschriften für die Ermächtigung und Überwachung der Unternehmer, die die Markierung im Gebiet der Union anbringen, festgelegt werden.