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Es sind Verbote und besondere Anforderungen — ähnlich wie für das Gebiet der Union — in Bezug auf das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, von denen aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass sie einem Schutzgebiet-Quarantäneschädling als Wirt dienen, ein nicht hinnehmbares Risiko ausgeht, in Schutzgebiete bzw. deren Verbringung innerhalb von Schutzgebieten festzulegen.
Bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände, die aus Drittländern oder dem Unionsgebiet stammen, dürfen nicht in bestimmte Schutzgebiete…
sämtliche anderen Pflanzen, für die eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie mit dem Schädling kontaminiert oder von ihm befallen sind oder mit ihm…
Von bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen geht aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass sie Unionsquarantäneschädlingen als Wirt…
Es ist sinnvoll, Ausnahmen vom Verbot das Einführen in das Gebiet der Union bzw. der Verbringung innerhalb dieses Gebiets von Schädlingen, Pflanzen,…
Quarantäneschädlinge, die im Gebiet der Union auftreten, in bestimmten, als „Schutzgebiete“ ausgewiesenen Teilen dieses Gebiets jedoch nicht, und deren…
Schädlinge, die keine Unionsquarantäneschädlinge sind und die hauptsächlich durch bestimmte zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen übertragen werden, deren Auftreten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.