Erwägungsgrund 40 32016R2031
Pflanzengesundheitszeugnisse sollten ferner für das Einführen anderer Pflanzen aus Drittländern in das Gebiet der Union vorgeschrieben werden. Dies ist wichtig, um ein angemessenes Pflanzenschutzniveau zu gewährleisten sowie einen aussagekräftigen Überblick über die Einfuhr dieser Pflanzen in die Union und die damit verbundenen Risiken zu gewinnen. Diese Pflanzen sollten jedoch nicht den in den einschlägigen Unionsvorschriften festgelegten Bestimmungen über amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen unterliegen.