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Um die ordnungsgemäße Anwendung der Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung jährlicher Erhebungen in abgegrenzten Gebieten zu gewährleisten, sollten der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, um die von diesen Ausnahmen betroffenen Schädlinge und die Bedingungen für die Anwendung dieser Ausnahmen genauer zu bestimmen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 105 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung durch die genauere Festlegung der…
Um zu gewährleisten, dass Schutzgebiete zuverlässig eingerichtet werden und funktionieren, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte…
Um die Schädlingsrisiken bei der Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen innerhalb des Gebiets der Union möglichst gering zu…
Zur Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Entwicklungen im Umweltbereich sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Um zu gewährleisten, dass die Ausnahmen für Unionsquarantäneschädlinge sowie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, die aus Drittländern oder…
Um ein reibungsloses Funktionieren des Identifizierungs- und Registrierungssystems und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sollte der Kommission die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.