Erwägungsgrund 19 32016R2031
Die Mitgliedstaaten sollten unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, Maßnahmen zu erlassen, die strenger sind als die im Unionsrecht vorgeschriebenen Maßnahmen.
Die Mitgliedstaaten sollten unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, Maßnahmen zu erlassen, die strenger sind als die im Unionsrecht vorgeschriebenen Maßnahmen.