Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit zu erlassenden Maßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Unionsquarantäneschädlinge oder nicht in der Liste der Unionsquarantäneschädlinge aufgeführter Schädlinge, dem Verbot des Einführens von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in das Gebiet der Union oder ein Schutzgebiet oder der Verknüpfung dieses Einführens an besondere Anforderungen und befristete Maßnahmen in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, von denen voraussichtlich neu festgestellte Schädlingsrisiken oder andere vermutete Pflanzengesundheitsrisiken ausgehen, aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist.
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit erlässt die Kommission zur Abwendung eines ernsten Schädlingsrisikos gemäß dem in Artikel 107 Absatz 3…
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit erlässt die Kommission zur Abwendung eines ernsten Schädlingsrisikos sofort geltende…
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit erlässt die Kommission zur Abwendung eines neu festgestellten ernsten Schädlingsrisikos gemäß dem in…
Ist ein Mitgliedstaat der Ansicht, dass das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen aus bestimmten Drittländern oder bestimmten…
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit…
Damit schnelle und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen durchgeführt werden, die zwar keine Unionsquarantäneschädlinge sind, aber nach Auffassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.