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Fünf Mitgliedstaaten kamen für den aufgestockten Satz nach Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 infrage: Rumänien, Irland, Portugal, Zypern und Griechenland. Rumänien, Irland, Portugal und Zypern haben ihre jeweiligen Wirtschaftsanpassungsprogramme abgeschlossen. Nur Griechenland setzt noch ein Anpassungsprogramm um und profitiert bis zum dritten Quartal 2018 von der damit verbundenen finanziellen Unterstützung. Da Griechenland hinsichtlich der Finanzstabilität immer noch von gravierenden Schwierigkeiten betroffen ist, sollte die Geltungsdauer der höheren Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Haushaltsschwierigkeiten verlängert werden.
Auf Antrag eines Mitgliedstaates können Zwischenzahlungen und Zahlungen des Restbetrags um 10 Prozentpunkte über den für das operationelle Programm geltenden…
Vor diesem Hintergrund richteten in der Folge Malta, Kroatien und Belgien mit Schreiben vom 14. Dezember 2015, 15. Dezember 2015 beziehungsweise 17. Dezember…
Zypern hat sein Anpassungsprogramm im März 2016 beendet. Allerdings ist die wirtschaftliche Situation in Zypern immer noch fragil, wie die niedrige…
Diese Abweichungen sollen Belgien, Portugal, Griechenland und Zypern gemäß ihren Anträgen gewährt werden.
Am 16. Mai 2013 gelangte der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zu dem Schluss, dass Zypern wirksame Maßnahmen ergriffen habe, nach…
Derzeit gilt die Republik Zypern gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Leitlinie EZB/2014/31 als Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets, der im Sinne von Artikel 8…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.