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Um den Schutz der Meeresumwelt weiter zu verbessern, ist es angezeigt, gezielte Fischereitätigkeiten nur in den Gebieten zuzulassen, in denen im Bezugszeitraum 2009 bis 2011 Tiefseefischerei stattgefunden hat. Zum Zwecke von Versuchsfischereien sollten jedoch Fischereifahrzeuge, die Tiefseearten gezielt befischen, die Möglichkeit haben, außerhalb des bestehenden Fischereigebiets zu fischen, sofern eine nach Leitlinien der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) durchgeführte Folgenabschätzung zu dem Ergebnis kommt, dass die Ausweitung des Fischereigebiets kein wesentliches Risiko negativer Auswirkungen auf die empfindlichen marinen Ökosysteme (EMÖ) darstellt.
Der Fischfang muss in möglichst großen geografischen und bathymetrischen Entfernungen erfolgen, um die zur Bestimmung des Fischereipotenzials erforderlichen…
Abweichend von Absatz 2 kann ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Durchführung von Versuchsfischerei an Orten außerhalb der bestehenden Fischereigebiete für…
Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen birgt unter den verschiedenen Fangmethoden ein höheres Risiko für EMÖ und führt zu den höchsten Quoten an…
Für die Zwecke des Absatzes 1 wird vermutet, dass von einem Fischereifahrzeug gezielte Fischerei auf Tiefseearten betrieben wird, wenn in seinen Mitteilungen…
Der Fischfang muss in möglichst großen geografischen und bathymetrischen Entfernungen erfolgen, damit die zur Bestimmung des Fischereipotenzials erforderlichen…
Der Fischfang muss in möglichst großen geografischen und bathymetrischen Entfernungen erfolgen, damit die zur Bestimmung des Fischereipotenzials erforderlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.