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Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen birgt unter den verschiedenen Fangmethoden ein höheres Risiko für EMÖ und führt zu den höchsten Quoten an unbeabsichtigten Beifängen von Tiefseearten. Um negative Auswirkungen dieser Tiefseefischerei auf das marine Ökosystem auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sollte die Fischerei mit Grundschleppnetzen nur in Gewässern oberhalb einer bestimmten Tiefe erlaubt werden und sollten für die Fischerei mit Grundfanggeräten besondere Anforderungen zum Schutz von EMÖ gelten. Der Einsatz von Grundfanggeräten sollte ferner nach dem 13. Januar 2021 bewertet werden. Zudem wird mit der Verordnung (EG) Nr. 1288/2009 des Rates der Einsatz von Stellnetzen in der Tiefseefischerei derzeit begrenzt.
Um die potenziellen schädlichen Auswirkungen der Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ist es angezeigt, die Fischerei mit…
Die Mitgliedstaaten stellen ein Beobachterprogramm auf, um die Erhebung einschlägiger, aktueller und genauer Daten zu Fang und Beifang von Tiefseearten sowie zu…
Um die Auswirkungen der Fischereitätigkeiten in Tiefseegewässern auf EMÖ auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ist es angezeigt, eine Reihe von Maßnahmen…
Um den Schutz der Meeresumwelt weiter zu verbessern, ist es angezeigt, gezielte Fischereitätigkeiten nur in den Gebieten zuzulassen, in denen im Bezugszeitraum…
Dieser Artikel gilt für Fangtätigkeiten mit Grundfanggeräten unterhalb einer Tiefe von 400 Metern.
Auf der Grundlage der Bewertung gemäß Absatz 1 dieses Artikels kann die Kommission gegebenenfalls Vorschläge für Änderungen dieser Verordnung vorlegen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.