Erwägungsgrund 1 32016R2340
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt, die den Anlegerschutz stärken und das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzdienstleistungsbranche durch die Erhöhung der Transparenz auf dem Markt für Kleinanleger wiederherstellen sollten. Nach den Bestimmungen der Verordnung müssen die Hersteller von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten ein Basisinformationsblatt (KID) erstellen.