Erwägungsgrund 3 32016R2340
Am 30. Juni 2016 erließ die Kommission eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (im Folgenden „delegierte Verordnung“), in der die Darstellung und der Inhalt der Basisinformationsblätter und deren Standardformat, die Methodik für die Darstellung von Risiko und Rendite und zur Berechnung der Kosten, die Bedingungen und die Mindesthäufigkeit der Überprüfung der Informationen in den Basisinformationsblättern sowie die Bedingungen für die Bereitstellung des Basisinformationsblatts für Kleinanleger präzisiert werden.