Erwägungsgrund 4 32016R2340
Das Europäische Parlament erhob am 14. September 2016 Einwände gegen die am 30. Juni 2016 von der Kommission angenommene delegierte Verordnung und forderte gemeinsam mit einer großen Mehrheit von Mitgliedstaaten, den Geltungsbeginn der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 hinauszuzögern.