Erwägungsgrund 3 32016R0238
In der Liste der zulässigen vorherigen Ladungen beschreibt der kombinierte Eintrag „Ammoniumnitratlösung; Calciumnitratlösung (CN-9-Lösung) und ihr Doppelsalz“ die Ladung nicht ausreichend, was zu Verwirrungen bei den Schiffscharterern führt. Daher sollte die Liste der zulässigen vorherigen Ladungen dahin gehend geändert werden, dass sie die übrigen Formen, die Calciumnitrat enthalten, z. B. Kalkammonsalpeter, Calciumnitrat-Hydrat und Calciumnitrattetrahydrat, wiedergibt. Alle diese Formen besitzen identische Gefahrenprofile und unterscheiden sich nur in der Menge an Kristallwasser, das die Moleküle enthalten.