Erwägungsgrund 4 32016R0238
Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat auf seiner 68. Vollversammlung bestätigt, dass diese verschiedenen Formen von Calciumnitratlösungen sich nur in der Hydrationszahl unterscheiden, und den Schluss gezogen, dass ihr Vorhandensein sich im Vergleich zu den ursprünglich in dem kombinierten Eintrag aufgeführten Stoffen nicht auf die toxikologischen Eigenschaften und die chemische Reaktivität auswirkt.