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Die Amtsbezüge und sonstigen Leistungen für Amtsträger sollten der hohen Verantwortung der Amtsträger entsprechen und können daher von jenen im Statut der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Beamtenstatut“) abweichen.
Die Artikel 72 und 73 des Beamtenstatuts gelten entsprechend für die Amtsträger. Ein Amtsträger, der Anspruch auf die Leistungen nach Artikel 72 des…
Zudem sollten die Zulagen und Kostenerstattungen, die Amtsträgern bei der Aufnahme der Amtstätigkeit und dem Ausscheiden aus dem Amt zu zahlen sind, an die…
Einige Anpassungen der gegenwärtigen Amtsbezüge und sonstigen Leistungen für Amtsträger sind dennoch angebracht, um den institutionellen Entwicklungen in der…
Vom europäischen öffentlichen Dienst wird erwartet, dass er höchsten berufsethischen Grundsätzen gerecht wird und jederzeit unabhängig bleibt. Zu diesem Zweck…
Aufgrund des bevorstehenden Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union sollten befristete Sondermaßnahmen angenommen werden, die vom Statut der…
Die Vorschriften und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gelten für das Amt. Daher sind die jüngsten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.