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Eine Seilbahn ist in ihre Infrastruktur sowie in nachfolgende Teilsysteme gegliedert: 1. Seile und Seilverbindungen 2. Antriebe und Bremsen 3. Mechanische Einrichtungen: 3.1. Seilspanneinrichtungen 3.2. Mechanische Einrichtungen in den Stationen 3.3. Mechanische Einrichtungen der Streckenbauwerke 4. Fahrzeuge: 4.1. Kabinen, Sessel oder Schleppvorrichtungen 4.2. Gehänge 4.3. Laufwerke 4.4. Verbindungen mit dem Seil 5. Elektrotechnische Einrichtungen: 5.1. Steuerungs-, Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen 5.2. Kommunikations- und Informationseinrichtungen 5.3. Blitzschutzeinrichtungen 6. Bergeeinrichtungen: 6.1. Feste Bergeeinrichtungen 6.2. Bewegliche Bergeeinrichtungen
„Teilsystem“ : ein in Anhang I aufgeführtes, für den Einbau in Seilbahnen bestimmtes einzelnes System oder eine Kombination aus solchen Systemen;
Die Seilbahnen und ihre Infrastruktur, Teilsysteme und Sicherheitsbauteile müssen die für sie geltenden wesentlichen Anforderungen nach Anhang II erfüllen.
1. Verzeichnis der Teilsysteme Für die Zwecke dieser Richtlinie wird das Eisenbahnsystem der Union wie folgt in Teilsysteme untergliedert: a) strukturelle…
Seilbahnen sind Anlagen für den Personenverkehr aus mehreren Bauteilen, die geplant, gebaut, montiert und in Betrieb genommen werden, um Personen zu befördern.…
Aus praktischen Gründen hat es sich als notwendig erwiesen, das Eisenbahnsystem der Union aufgrund seines Umfangs und seiner komplexen Struktur in die folgenden…
Teilsysteme und Sicherheitsbauteile sollten in eine Seilbahn eingebaut werden dürfen, wenn sie den Bau von Seilbahnen ermöglichen, die dieser Verordnung genügen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.