Erwägungsgrund 1 32016R0424
Die Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für Seilbahnen, die entworfen, gebaut und betrieben werden, um Personen zu befördern.
Die Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für Seilbahnen, die entworfen, gebaut und betrieben werden, um Personen zu befördern.