Art. 157 Abs. 4 32016R0429Allgemeine Vorschriften für die Verbringung von Zuchtmaterial
Im Fall von Zuchtmaterial, das zum Zweck der Seuchentilgung im Rahmen eines Tilgungsprogramms gemäß Artikel 31 Absätze 1 oder 2 vernichtet werden muss,…
Art. 136 Abs. 1 32016R0429Verbringungen gehaltener Landtiere, ausgenommen gehaltene Huftiere und gehaltenes Geflügel, in andere Mitgliedstaaten und delegierte Rechtsakte
Die Unternehmer verbringen gehaltene Landtiere, ausgenommen gehaltene Huftiere und gehaltenes Geflügel, nur dann aus einem Betrieb in einem Mitgliedstaat in…
§ 14 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
die die Verbringung aus einem anderen Mitgliedstaat in das Inland oder die Verbringung aus dem Inland in einen anderen Mitgliedstaat betreffen, soweit die…
Art. 130 Buchst. c 32016R0429Verbringung gehaltener Huftiere und gehaltenen Geflügels in andere Mitgliedstaaten
während eines Zeitraums, der diesen gelisteten Seuchen sowie der Art und der Kategorie der zu verbringenden Huftiere bzw. des zu verbringenden Geflügels…
Art. 170 Abs. 2 Buchst. b 32016R0429Nationale Maßnahmen bezüglich Seuchenbekämpfung und Verbringungen von Tieren und Zuchtmaterial
stellen kein Hemmnis für die Verbringung von Tieren und Erzeugnissen zwischen Mitgliedstaaten dar;