Erwägungsgrund 136 32016R0429
Die Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben ist erforderlich, um der zuständigen Behörde eine angemessene Überwachung sowie die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen zu ermöglichen. Gemäß der Richtlinie 2006/88/EG müssen alle Betriebe, die Wassertiere verbringen, über eine Genehmigung verfügen. Das Genehmigungssystem sollte unter der vorliegenden Verordnung bestehen bleiben, ungeachtet der Tatsache, dass in der vorliegenden Verordnung in manchen Amtssprachen der Union andere Begriffe für das Genehmigungssystem verwendet werden als in der Verordnung 2006/88/EG.