Erwägungsgrund 176 32016R0429
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Durchführungsbefugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, ausgeübt werden.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Durchführungsbefugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, ausgeübt werden.