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Die Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben ist erforderlich, um der zuständigen Behörde eine angemessene Überwachung sowie die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen zu ermöglichen. Gemäß der Richtlinie 2006/88/EG müssen alle Betriebe, die Wassertiere verbringen, über eine Genehmigung verfügen. Das Genehmigungssystem sollte unter der vorliegenden Verordnung bestehen bleiben, ungeachtet der Tatsache, dass in der vorliegenden Verordnung in manchen Amtssprachen der Union andere Begriffe für das Genehmigungssystem verwendet werden als in der Verordnung 2006/88/EG.
gewährleisten, dass die erforderliche Zulassung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates erlangt wurde, und
die Tiere aus Aquakultur der betreffenden Betriebe sind Teil derselben epidemiologischen Einheit.
die Betriebe werden unter der Verantwortung desselben Unternehmers geführt und wenden ein gemeinsames System zum Schutz vor biologischen Gefahren an und die…
Art(en), Kategorie(n) und Menge (Anzahl, Volumen oder Gewicht) der in dem Betrieb gehaltenen Tiere aus Aquakultur, die für die Zulassung relevant sind;
beantragen bei der zuständigen Behörde die Genehmigung gemäß Artikel 180 Absatz 1;
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Vorschriften über die Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben und Betrieben, die Lebensmittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.