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Um zu gewährleisten, dass der Öffentlichkeit jederzeit aktuelle Informationen über registrierte und zugelassene Betriebe zur Verfügung stehen, sollten die zuständigen Behörden ein Verzeichnis solcher Betriebe einrichten und führen. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte über die Informationen, die das Verzeichnis der Aquakulturbetriebe enthalten muss, und über die Aufzeichnungspflichten der Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer zu erlassen.
der zuständigen Behörde folgende Angaben machen:
Aquakulturbetriebe im Verzeichnis der Aquakulturbetriebe gemäß Artikel 185 Absatz 1, wenn der betreffende Unternehmer die nach Artikel 172 Absatz 1…
Um zu gewährleisten, dass jederzeit aktuelle Informationen zu registrierten Betrieben und Unternehmern sowie zu zugelassenen Betrieben zur Verfügung stehen,…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Vorschriften über die Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben und Betrieben, die Lebensmittel…
Die Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben ist erforderlich, um der zuständigen Behörde eine angemessene Überwachung sowie die Verhütung,…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.