Erwägungsgrund 175 32016R0429
Da die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 kürzlich erlassen wurde, ist es wünschenswert, vor dem Beginn der Anwendung der entsprechenden Vorschriften in dieser Verordnung eine lange Übergangszeit vorzusehen.
Da die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 kürzlich erlassen wurde, ist es wünschenswert, vor dem Beginn der Anwendung der entsprechenden Vorschriften in dieser Verordnung eine lange Übergangszeit vorzusehen.