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Methode, Häufigkeit und Intensität der Überwachung sollten jeweils auf die einzelnen Seuchen abgestimmt sein; dabei sollten der spezielle Zweck der Überwachung, der Gesundheitsstatus der betreffenden Zone und etwaige von den Unternehmern durchgeführte zusätzliche Überwachungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die angemessenen epidemiologischen Überwachungstätigkeiten könnten von einer einfachen Meldung des Auftretens oder des Verdachts einer gelisteten oder neu auftretenden Seuche oder anderer Abweichungen, wie etwa anomale Mortalitäten und andere Anzeichen einer Seuche, und der Berichterstattung darüber bis hin zu einem spezifischen und umfassenden Überwachungsprogramm reichen, zu dem normalerweise zusätzliche Probenahmen und zusätzliche Tests gehören würden.
das Seuchenprofil;
Die Überwachung ist so zu gestalten, dass sie die rechtzeitige Feststellung der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e und neu auftretender…
Häufig ist es erforderlich, genauer festzulegen, welches Ausmaß der Überwachung für verschiedene Seuchen angemessen ist, von Seuchen, bei denen die Überwachung…
Die zuständige Behörde muss unbedingt über ein Überwachungssystem verfügen, das alle zu überwachenden gelisteten Seuchen erfasst. Dies sollte auch für neu…
Je nach epidemiologischem Profil der Seuche und relevanten Risikofaktoren könnte es erforderlich sein, ein spezifisches Überwachungsprogramm aufzustellen, zu…
Andererseits ist bei manchen Seuchen weder eine umgehende Meldung nötig, noch sind umgehend Maßnahmen erforderlich. In solchen Fällen ist es wichtig,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.