Erwägungsgrund 2 32016R0439
In Bezug auf Cydia pomonella Granulovirus (CpGV) gelangte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) zu dem Schluss, dass diese Viren nicht humanpathogen sind und keine Toxine bilden. Es wird daher für sinnvoll erachtet, diesen Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.