Erwägungsgrund 4 32016R0439
Kaliumiodid ist ein Mineralstoff, der gemäß der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden darf. Es wird daher für sinnvoll erachtet, die Fußnote zu streichen, der zufolge für diesen Stoff eine Bewertung gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgenommen werden muss.