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Die Beteiligung der Sozialpartner am EURES-Netz trägt insbesondere zur Analyse der Hindernisse für die Mobilität sowie zur Förderung der freiwilligen Arbeitnehmermobilität unter fairen Bedingungen innerhalb der Union — auch in Grenzregionen — bei. Daher sollten Vertreter der Sozialpartner auf Unionsebene an den Sitzungen der durch diese Verordnung eingerichteten Koordinierungsgruppe teilnehmen können und einen regelmäßigen Dialog mit dem Europäischen Koordinierungsbüro führen, während nationale Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften in die Zusammenarbeit mit dem EURES-Netz einbezogen werden sollten, die von den Nationalen Koordinierungsbüros durch einen regelmäßigen Dialog mit den Sozialpartnern gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten erleichtert wird. Die Sozialpartner sollten eine Zulassung als EURES-Mitglied oder-Partner beantragen können, wenn sie den einschlägigen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung nachkommen.
Eines der Ziele des EURES-Netzes ist die Unterstützung einer fairen und freiwilligen Arbeitskräftemobilität innerhalb der Union; daher sollten die gemeinsamen…
Im Einklang mit ihren jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten sind alle in das EURES-Netz eingebundenen Einrichtungen bestrebt, in enger Zusammenarbeit die…
Die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner sollten dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Unterstützung suchen, Zugang zu…
Um Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuverlässige und aktuelle Informationen zu den verschiedenen Aspekten der Arbeitnehmermobilität und der sozialen Sicherheit…
Die transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Unterstützung für alle EURES-Mitglieder und -Partner, die in den Mitgliedstaaten tätig sind,…
Die Nationalen Koordinierungsbüros erleichtern auf nationaler Ebene die Zusammenarbeit zwischen dem EURES-Netz und den Sozialpartnern, indem sie für einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.