Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Jede Einrichtung, einschließlich öffentlicher und privater Arbeitsvermittlungen oder entsprechender Stellen des dritten Sektors, die sich verpflichtet, alle Kriterien und das vollständige Aufgabenspektrum gemäß dieser Verordnung zu erfüllen, sollte EURES-Mitglied werden können.
Erwägungsgrund 13 32016R0589Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen