Erwägungsgrund 5 32016R0591
Als Sondermaßnahme, mit der sichergestellt werden soll, dass der Mechanismus der öffentlichen Intervention im Fall von Marktstörungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse ohne Unterbrechung verfügbar bleibt, wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1549 der Kommission der Beginn der öffentlichen Intervention für Butter und Magermilchpulver im Jahr 2016 auf den 1. Januar vorverlegt.