Verordnung (EU) 2016/591 des Rates vom 15. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse hinsichtlich der mengenmäßigen Beschränkungen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver
Wird vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, sollten etwaige im Rahmen dieses Verfahrens angekaufte Mengen bei der Festsetzung der verfügbaren Mengen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver zum Festpreis in 2016 nicht berücksichtigt werden.
Erwägungsgrund 8 32016R0591
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