Gesetze
Gesetz wird geladen …
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Schiff, das an Versuchen zur vollständig dokumentierten Fischerei teilnimmt, die Bedingungen nach Artikel 16 nicht erfüllt, so macht er die Zuteilung zusätzlicher Fangmengen an dieses Schiff umgehend rückgängig und schließt es für den Rest des Jahres 2016 von diesen Versuchen aus.
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Schiff, das an Versuchen zur vollständig dokumentierten Fischerei teilnimmt, die Bedingungen nach Artikel 15 nicht…
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Schiff, das an Versuchen zur vollständig dokumentierten Fischerei teilnimmt, die Bedingungen nach Artikel 15 nicht…
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Schiff, das an Versuchen zur vollständig dokumentierten Fischerei beteiligt ist, die Bedingungen nach Absatz 2 nicht…
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Schiff, das an Versuchen zur vollständig dokumentierten Fischerei teilnimmt, die Bedingungen nach Absatz 2 nicht…
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Schiff, das an Versuchen zur vollständig dokumentierten Fischerei teilnimmt, die Bedingungen nach Absatz 3 nicht…
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Schiff, dass an Versuchen zur vollständig dokumentierten Fischerei beteiligt ist, die Bedingungen nach Absatz 2 dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.