Erwägungsgrund 17 32014R0043
Da wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, dass die TAC-Gebiete für Pollack verschiedenen biologischen Beständen entsprechen, und da diese Art vom Norden der Britischen Inseln bis in den Süden der Iberischen Halbinsel durchgängig verbreitet ist, sollte es im Hinblick auf die Gewährleistung der vollständigen Nutzung der Fangmöglichkeiten zulässig sein, in Bezug auf diese TAC-Gebiete eine flexible Vereinbarung anzuwenden. Desgleichen sollten für einige Bewirtschaftungsgebiete in Bezug auf bestimmte Bestände, die über mehrere Bewirtschaftungsgebiete verbreitet sind, und wenn dieselben biologischen Bestände betroffen sind, flexiblere Vereinbarungen vorgesehen werden können.