Erwägungsgrund 6 32012R0044
Die Kommission sollte unmittelbar anwendbare Durchführungsrechtsakte in Bezug auf die Änderung der TACs dieser kurzlebigen Bestände erlassen, wenn Gründe äußerster Dringlichkeit dies in ordnungsgemäß begründeten Fällen im Zusammenhang mit dem Auftrag der Union, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, erforderlich machen.