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Die Eigenmittelkonten der Kommission sollten gebührenfrei und zinsfrei geführt werden. Die Erhebung von Gebühren oder Negativzinsen würde die Mittel des Unionshaushalts reduzieren und zu einer ungleichen Behandlung von Mitgliedstaaten führen. Sofern Negativzinsen auf die Eigenmittelkonten der Kommission erhoben werden, sollten die betreffenden Mitgliedstaaten daher einen Betrag in Höhe dieser Negativzinsen gutschreiben. Da einige Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit haben, die finanziellen Auswirkungen der Verpflichtung, den Eigenmittelkonten der Kommission die entsprechenden Beträge an Negativzinsen gutzuschreiben, zu vermeiden, ist es angezeigt, dass sich die Kommission bei der Deckung ihres Kassenmittelbedarfs um eine Verringerung dieser Auswirkungen bemüht, indem sie vorrangig auf die den betreffenden Konten gutgeschriebenen Beträge zurückgreift.
Die Eigenmittelkonten der Kommission sollten nur auf Anweisung der Kommission belastet werden. Die Erhebung von Negativzinsen sollte hiervon unberührt bleiben.
Jeder Mitgliedstaat schreibt die Eigenmittel nach dem Verfahren der Artikel 10, 10a und 10b einem Konto gut, das frei ausgewählt wird unter Vorbehaltlich der…
Vorbehaltlich des Unterabsatzes 2 wird die Differenz zwischen den Gesamtguthaben und dem Kassenmittelbedarf auf die Mitgliedstaaten möglichst anteilmäßig zu den…
Die Bereitstellung der Eigenmittel muss in Form einer Gutschrift der fälligen Beträge auf einem zu diesem Zweck für die Kommission bei der Haushaltsverwaltung…
Es sollte eine getrennte Buchführung für die nicht eingezogenen Ansprüche vorgesehen werden. Diese Buchführung sowie die Übermittlung einer diesbezüglichen…
Um für mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, sollten für MwSt.- und BNE-Eigenmittel die Fälle, in denen Verzugszinsen anfallen, eindeutig festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.