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Nach der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1150/2000 berechnet die Kommission die Angleichungen der MwSt.- und BNE-Eigenmittel und teilt sie den Mitgliedstaaten so rechtzeitig mit, dass diese sie am ersten Arbeitstag des Monats Dezember dem Eigenmittelkonto der Kommission gutschreiben können. Die Beträge, die aufgrund der Angleichungen am ersten Arbeitstag des Monats Dezember 2014 bereitzustellen waren, waren von zuvor ungekannter Höhe. Damit die Mitgliedstaaten unmittelbar vor Jahresende keinen unverhältnismäßig starken Haushaltszwängen ausgesetzt werden, wurde die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1377/2014 dahingehend geändert, dass die Angleichungsbeträge in bestimmten Ausnahmefällen dem Eigenmittelkonto der Kommission später gutgeschrieben werden können.
Zur Vereinfachung und zur Begrenzung der Belastung der Haushalte der Mitgliedstaaten und der Kommission, insbesondere gegen Jahresende, sollte das Verfahren zur…
Führen die von der Kommission für die Berichtigung der Grundlage ergriffenen Maßnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr.…
Ist der Haushaltsplan zwei Wochen vor dem Termin der für den Monat Januar des folgenden Haushaltsjahres bestimmten Gutschrift nicht endgültig festgestellt, so…
Um sicherzustellen, dass der Union in jedem Fall ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist für die MwSt.-Eigenmittel und die im Einklang mit der…
Um für mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, sollten für MwSt.- und BNE-Eigenmittel die Fälle, in denen Verzugszinsen anfallen, eindeutig festgelegt…
Im Bedarfsfall können die Mitgliedstaaten von der Kommission ersucht werden, andere Mittel als MwSt.- und BNE-Eigenmittel einen Monat vorher anhand der Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.