Erwägungsgrund 12 32017R1000
Für die Anwendung der Beschränkung sollte, wie vom SEAC empfohlen, allgemein eine Übergangsfrist von drei Jahren und für bestimmte Bereiche ein längerer Zeitraum gelten, damit die Interessenträger die Einhaltung der vorgeschlagenen Beschränkung sicherstellen können. Während es eine Standardanalysemethode für die Bestimmung extrahierbarer PFOS in beschichteten und imprägnierten festen Erzeugnissen, Flüssigkeiten und Feuerlöschschäumen (CEN/TS 15968:2010) gibt, die sehr wahrscheinlich für PFOA und PFOA-Vorläuferverbindungen mit einer maßgeblichen Nachweisgrenze angepasst werden kann, gibt es gegenwärtig keine solche Standardmethode für die Extraktion und chemische Analyse dieser Stoffe. Der Aufschub der Beschränkung erlaubt die Weiterentwicklung geeigneter Analysemethoden, die für alle Matrizen angewendet werden können.