Erwägungsgrund 5 32017R1000
Am 4. Dezember 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) seine Stellungnahme an, in der er die im Dossier gemäß Anhang XV in seiner durch den RAC und den SEAC geänderten Fassung vorgeschlagene Beschränkung als die hinsichtlich der sozioökonomischen Vorteile und Kosten zweckmäßigste unionsweite Maßnahme zur Bekämpfung der erkannten Risiken bewertete.