Verordnung (EU) 2017/1084 der Kommission vom 14. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in Bezug auf Beihilfen für Hafen- und Flughafeninfrastrukturen, in Bezug auf Anmeldeschwellen für Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes und für Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen sowie in Bezug auf regionale Betriebsbeihilferegelungen für Gebiete in äußerster Randlage und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 in Bezug auf die Berechnung der beihilfefähigen Kosten (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Rahmen des KMU-spezifischen Instruments des Programms Horizont 2020, auf das in Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates Bezug genommen wird, können Projekte ein Exzellenzsiegel der Kommission als Gütezeichen erhalten. Solche Projekte können nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 von der Anmeldepflicht freigestellt werden, da die Beihilfebeträge niedrig sind (höchstens 2,5 Mio. EUR je Projekt) und die Projekte ausschließlich auf KMU ausgerichtet sind.
Erwägungsgrund 14 32017R1084
Erwägungsgrund 14 32017R1084Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen