Erwägungsgrund 6 32017R1084
Seehäfen sind für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, wie unter anderem in der Strategie Europa 2020 und im Weißbuch der Kommission „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ dargelegt, von strategischer Bedeutung. Der effiziente Betrieb von Häfen in allen maritimen Regionen der Union erfordert, wie in der Mitteilung der Kommission „Häfen als Wachstumsmotor“ betont wurde, wirksame öffentliche und private Investitionen. Investitionen sind insbesondere erforderlich, um die Infrastruktur für den Zugang zu Häfen sowie die Hafeninfrastruktur an die zunehmende Größe und Komplexität der Schiffsflotte, die Nutzung von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie an strengere Anforderungen in Bezug auf die Umweltverträglichkeit anzupassen. Da nicht genügend hochwertige Hafeninfrastrukturen vorhanden sind, sind die Häfen überlastet und Verkehrsunternehmen, Verlader und Verbraucher müssen zusätzliche Kosten tragen.