Erwägungsgrund 6 32017R1202
Am 19. Juli 2016 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten zwischen dem Verzehr der fettarmen fermentierten Milch, die Gegenstand der gesundheitsbezogenen Angabe ist, und dem Schutz vor einer Reaktivierung des Herpes-simplex-Virus im orolabialen Epithelium kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.