Erwägungsgrund 9 32017R1202
Nachdem Pierre Fabre Medicament einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich V0137, einem „mit DHA angereicherten Fischöl“, und „trägt dazu bei, den altersbedingten Abbau der kognitiven Fähigkeiten in Bereichen wie etwa Gedächtnis und exekutive Funktionen zu verlangsamen“ abzugeben (Frage Nr. EFSA- Q- 2016-00071). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „V0137 trägt zusammen mit körperlichem und geistigem Training zur Verlangsamung des altersbedingten Abbaus der kognitiven Fähigkeiten in Bereichen wie etwa Gedächtnis und exekutive Funktionen bei“.