Gesetze
Gesetz wird geladen …
Betreiber von Verbrennungsanlagen, die Gülle von Nutztieren als Brennstoff verwenden, sollten die notwendigen Hygienemaßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung möglicher Pathogene zu verhindern. In diesem Zusammenhang sollten derartige Anlagen die allgemeinen Anforderungen an die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff gemäß Anhang III Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und die besonderen Anforderungen für bestimmte Arten von Anlagen und Brennstoffen, die zur Verbrennung genutzt werden dürfen, gemäß der vorliegenden Verordnung erfüllen.
Der Antrag auf Zulassung, den ein Unternehmer der zuständigen Behörde gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vorlegt, muss…
In Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sind die Regeln für die Zulassung von Verbrennungsanlagen, die tierische Nebenprodukte als Brennstoff verwenden,…
In Verbrennungsanlagen, die Geflügelgülle als Brennstoff verwenden, müssen die Hygienemaßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um eine Ausbreitung…
Gülle von Nutztieren kann eine nachhaltige Brennstoffquelle darstellen, sofern der Verbrennungsprozess den spezifischen Anforderungen entspricht, schädliche…
Anhang III Kapitel V der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Vorschriften hinsichtlich der Arten von Anlagen und Brennstoffen, die zur Verbrennung genutzt…
Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält die Vorschriften für die Zulassung von Verbrennungsanlagen, in denen Gülle von Nutztieren als Brennstoff…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.