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Bei der Verbrennung der Gülle von Pflanzenfressern kommt es aufgrund ihrer Zusammensetzung zu einer höheren Feinstaubemission als bei der Verbrennung von Geflügelgülle. Um dieses Problem anzugehen, sollten in der vorliegenden Verordnung flexiblere Feinstaubemissionsgrenzwerte bei sehr kleinen Verbrennungsanlagen vorgesehen werden, damit Gülle beseitigt werden kann, deren Beseitigung als Brennstoff andernfalls nicht möglich wäre.
Gülle von Nutztieren kann eine nachhaltige Brennstoffquelle darstellen, sofern der Verbrennungsprozess den spezifischen Anforderungen entspricht, schädliche…
Im gleichen Sinne sollte die vorliegende Verordnung es den zuständigen Behörden ermöglichen, bereits bestehenden Verbrennungsanlagen eine Übergangsfrist zu…
In Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sind die Regeln für die Zulassung von Verbrennungsanlagen, die tierische Nebenprodukte als Brennstoff verwenden,…
Harmonisierte Anforderungen, mit denen die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt, die aus der Verwendung von Gülle als Brennstoff in…
Betreiber von Verbrennungsanlagen, die Gülle von Nutztieren als Brennstoff verwenden, sollten die notwendigen Hygienemaßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung…
Zur Begrenzung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft sollten in der vorliegenden Richtlinie Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.