Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im gleichen Sinne sollte die vorliegende Verordnung es den zuständigen Behörden ermöglichen, bereits bestehenden Verbrennungsanlagen eine Übergangsfrist zu gewähren, damit diese die Vorschriften zum kontrollierten Temperaturanstieg des Gases einhalten können, sofern diese Emissionen keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt darstellen. Die Rechtsvorschriften über tierische Nebenprodukte hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, die entsprechenden Berechnungsvorschriften für Emissionsgrenzwerte anzuwenden, die in den Rechtsvorschriften im Umweltbereich festgelegt sind, wenn Gülle von Nutztieren zusammen mit anderen Brennstoffen oder Abfällen verbrannt wird.
Die vorliegende Verordnung sollte es den zuständigen Behörden ermöglichen, für bereits vorhandene Verbrennungsanlagen eine Übergangsfrist zu gewähren, damit die…
Gülle von Nutztieren kann eine nachhaltige Brennstoffquelle darstellen, sofern der Verbrennungsprozess den spezifischen Anforderungen entspricht, schädliche…
In Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sind die Regeln für die Zulassung von Verbrennungsanlagen, die tierische Nebenprodukte als Brennstoff verwenden,…
Um bestimmten besonderen Umständen Rechnung zu tragen, unter denen die Anwendung der Emissionsgrenzwerte im Vergleich zum Umweltnutzen unverhältnismäßig hohe…
Betreiber von Verbrennungsanlagen, die Gülle von Nutztieren als Brennstoff verwenden, sollten die notwendigen Hygienemaßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung…
Während einer Übergangszeit von zwei Jahren nach dem in Artikel 3 Absatz 1 genannten Zeitpunkt können die Mitgliedstaaten den Betrieb von Verbrennungsanlagen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.