Erwägungsgrund 3 32017R1270
Am 15. Oktober 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Kaliumcarbonat (E 501) auf geschältem, geschnittenem und zerkleinertem Obst und Gemüse gestellt und gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.