Erwägungsgrund 5 32017R1270
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hat für Carbonate den Gruppen-ADI-Wert (Acceptable Daily Intake — annehmbare tägliche Aufnahmemenge) „nicht spezifiziert“ festgelegt, was bedeutet, dass sie in der zum Erzielen der gewünschten technologischen Wirkung notwendigen Menge keine Gesundheitsgefährdung darstellen.